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Unterliegt der Verkauf einer privaten Sammlung bei eBay der Umsatzsteuer?

In diesem Zeitraum erzielten sie Erlöse zwischen rund € 21.000,00 und € 35.000,00 jährlich und tätigten zwischen 226 und 328 Verkäufe pro Jahr.

Das Finanzamt Bruchsal war der Ansicht, dass dies eine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit darstelle und forderte von dem Ehepaar rund € 11.500,00 Umsatzsteuer aus den Erlösen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg folgte dieser Argumentation und wies die Klage der Eheleute ab.

Im Rahmen des von uns begleiteten Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof vertreten wir die Auffassung, dass die Auflösung einer Sammlung und der Verkauf über eBay keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit darstellt und somit nicht umsatzsteuerbar ist.

Wir empfehlen insoweit dringend, gegen etwaige Umsatzsteuerbescheide, unter Hinweis auf das laufende Verfahren, beim Bundesfinanzhof Einspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.


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