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Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen

Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen, die Anfang 2008 beschlossen hatte, ihren Betriebsrentnern keine Betriebsrente mehr zahlen zu wollen, obwohl diese unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrente erworben haben.

Als Begründung werden angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der YMOS AG angeführt. In zwei Musterprozessen haben wir für unsere Mandanten bereits in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht gewonnen. Die YMOS AG ist allerdings nicht bereit dazu, dieses Ergebnis auch für die übrigen Rentner anzuerkennen. Somit muss jeder Betriebsrentner der YMOS AG, der von der Rentenstreichung betroffen ist, selbst bei dem Arbeitsgericht klagen, um seine Betriebsrente wieder zu erhalten.

 


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