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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - Strafe trotz Selbstanzeige

Derzeit können sich Steuerberater und Rechtsanwälte kaum vor Anfragen retten, was denn im Fall von Steuerhinterziehung mit einer Selbstanzeige bei den zuständigen Steuerbehörden zu machen sei. Dazu erklärt der Frankfurter Steuerrechtsanwalt Dr. Jan Roth von der Kanzlei „Jost Roth Collegen“: “Eine Selbstanzeige bedeutet in jedem Fall, dass dem Finanzamt die entgangene Steuer nachträglich erstattet werden muss, sie kann aber, wenn sie richtig gemacht ist, vor der strafrechtlichen Verfolgung schützen“.

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Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen

Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen, die Anfang 2008 beschlossen hatte, ihren Betriebsrentnern keine Betriebsrente mehr zahlen zu wollen, obwohl diese unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrente erworben haben.

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