Insolvenzrecht

Seit Jahrzehnten sind unsere Insolvenzspezialisten im Bereich Insolvenz und Sanierung tätig. Zu unserem Team gehören drei von Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter bestellte Anwälte, zwei Fachanwälte für Insolvenzrecht und über 25 Mitarbeiter, die im Bereich der Insolvenzabwicklung tätig sind. Höchste Qualifikation ist unser Maßstab: Fortbildungsmaßnahmen und intensive Auseinandersetzung mit Theorie und Praxis zeichnen unser Team aus.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Insolvenzrecht sind neben der eigentlichen Insolvenzverwaltung vor allem die Beratung von Gläubigern im Vorfeld einer Krise ihres Kunden und Sanierungsmaßnahmen.

Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltertätigkeit hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt. Das Insolvenzrecht ist sehr viel komplexer geworden als es noch vor einigen Jahren war; die Verzahlung des Insolvenzrechts mit anderen Rechtsmaterien wie etwa dem Gesellschaftsrecht, dem allgemeinen Zivilrecht oder auch dem Steuerrecht erfordert eine immer stärkere Spezialisierung. Spezialisten sind alleine verloren. Sie brauchen ein Team. Von einiger Größe. Klein genug, um effizient zu bleiben, groß genug, um für alle Spezialfragen die richtigen Fachleute parat zu haben. So sehen wir uns in der Insolvenzverwaltung: Die richtige Größe des Teams und hochkarätig besetzt.

Insolvenzfeste Absicherung Ihrer Forderungen

Nicht nur, wer selbst in wirtschaftliche Not gerät, kann mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommen. Vor allem auch der Weitsichtige, derjenige also, der sich vor der Krise anderer schützen will, braucht insolvenzrechtliches Know-How. Effizienter Schutz vor insolvenzbedingten Forderungsausfällen ist für Unternehmen von zunehmender Bedeutung. Eigene Vorsorge ist geboten. Ihre Ansprühe sollten soweit irgend möglich bereits ab ihrer Entstehung bestmöglich gegen Forderungsausfall besichert sein. Bereits beim Abschluss von Verträgen und im Rahmen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unkompliziert Krisenvorsorge betrieben werden. Vorsorgen ist nicht nur besser als heilen, sondern auch billiger. Fragen Sie die Spezialisten aus unserem Team Insolvenz und Sanierung nach den Möglichkeiten, denn Möglichkeiten gibt es in wohl jedem Fall mehr als man denkt.

In großen Unternehmen gehört eine intensive Befassung mit Sicherungsmechanismen bereits seit Jahren zur Selbstverständlichkeit. Der Mittelstand aber hat Nachholbedarf. Gerade hier, wo Forderungsausfälle oder Zahlungsverpflichtungen aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters eines Kunden oder Geschäftspartners große wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen können, findet nach unseren Beobachtungen bisher kaum eine konsequente Ausfallsicherung statt.

Insolvenzfester Schutz der eigenen Forderungen durch effektive Besicherung, die im Fall der Insolvenz des Kunden durch den Insolvenzverwalter nicht angefochten werden kann, ist in der aktuellen Wirtschaftslage mehr von Nöten denn je. Eigentumsvorbehalte, erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte, Sicherungsu?bereignungen, Raumsicherungsu?bereignungen, Globalzessionen, Verpfändungen oder Grundpfandrechte – die unterschiedlichsten Instrumente kommen als probate Sicherungsmittel in Betracht. Je komplexer die Rechtsverhältnisse im Verhältnis zum Kunden oder Geschäftspartner werden, desto anfälliger werden sie und größer sind die Insolvenzanfechtungsrisiken. Und nichts ist trauriger, als vielleicht nach Jahren mühselig eingezogene Forderungen an einen Insolvenzverwalter wieder herausgeben zu müssen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Forderungen abzusichern, vor der Krise Ihres Kunden und in der Krise Ihres Geschäftspartners.

Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise

Unternehmen können - völlig unerwartet und unverschuldet - in eine wirtschaftliche Krise geraten.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat den Überschuldungsbegriff gelockert und angeschlagenen Großkonzernen damit ein wenig Luft verschafft. Dem Mittelstand nutzt dies wenig. Wenn ein Unternehmen erst einmal überschuldet ist, d.h. die Aktiva die Passiva nicht mehr decken, dann folgt in der Regel über kurz oder lang auch die Zahlungsunfähigkeit nach, weil die Kreditlinien schrumpfen. Die Finanzkrise hat die Wirtschaft fest im Griff. Daran ändern auch Gesetzesnovellen nichts.

Unternehmen müssen sich daher restrukturieren, sowohl auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene als auch in Teilen des operativen Geschäfts. Die Krise ist nicht erst da, wenn sie da ist. Sie war dann auch schon vorher da. Entscheidend sind langfristige, strategische Überwachung der eigenen wirtschaftlichen Lage. Externe Augen helfen hier zumeist mehr, als interne Kräfte, die viele komplexe Zusammenhänge kennen und sich im Laufe der Zeit an die Lage gewöhnen. Unbefangene Betrachtung gepaart mit der langjährigen Erfahrung eines Spezialteams Insolvenz und Sanierung ist Vorsorge zur rechten Zeit.

Liegt die Krise bereits offen zu Tage, müssen oft in kürzester Zeit umfangreiche Maßnahmenpakete ergriffen werden.

  • Schnelle, professionelle Hilfe
  • ein perfektes Krisenmanagement
  • zuverlässige Entscheidungsgrundlagen
  • transparent durchgefu?hrte Sanierungsmaßnahmen

sind die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Erholung eines krisengeschu?ttelten Unternehmens.

  • Professioneller Umgang mit Gläubigern
  • der Aufbau eines stabilen Sanierungskonzeptes
  • regelmäßiges Reporting an die Gläubiger
  • moderne Neu- und Umfinanzierungsmaßnahmen
  • permanentes Monitoring
  • Kontrolle der eigenen Strategie

sind zwingende Voraussetzung für die wirtschaftliche Kehrtwende und Erholung.

Hier können wir mit unserer langjährigen Expertise unterstützen und beraten: Kosteneffizient, denn unsere hervorragende Expertise ermöglicht rasches Eingreifen, ohne lange Einarbeitungszeit und zeitraubende Debatten.

Unser Vorsprung ist Ihr Vorteil

Das Spezialgebiet Insolvenz und Sanierung verlangt langjährige Erfahrung und tiefgründiges Verständnis des modernen Wirtschafts- und Rechtslebens und der vielfältigen Gestaltungen von Rechtsverhältnissen.

Stellen Sie uns vor die Herausforderung. Wir nehmen sie an.

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