Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Anspruchsvolle juristische Beratung im Bereich des Gesellschaftsrechts beschränkt sich nicht auf die Beantwortung von Einzelfragen oder auf Führung von Prozessen. Unternehmen und Unternehmer bedürfen vielmehr der ständigen gesellschaftsrechtlichen Beratung und professioneller Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Rechtsverhältnisse. Zumeist kann diese auf höchstem Niveau nur durch externe Spezialisten gewährleistet werden, die das nötige Verständnis für die wirtschaftlichen Aspekte mitbringen. Unser Spezialteam Gesellschaft – Fortführung – Umwandlung vereinigt beides in sich: Hervorragende juristische Expertise und wirtschaftliches Verständnis. Unsere Spezialisten sind anerkannte Experten, Fachanwälte, Dozenten in Fachanwaltslehrgängen und an Universitäten und Autoren wichtiger Fachliteratur. Im ständigen Austausch mit unseren Spezialteams Legal Risk Management und Contractual Excellence. Für eine umfassende gesellschaftsrechtliche Begleitung von Unternehmen.
In allen Fragen, die das Gesellschaftsrecht betreffen, beraten und klären wir auf und begleiten Sie gerne auf dem Weg von der Gründung der Gesellschaft an, z.B.:
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Eingehung stiller Beteiligungen
- Unternehmenskäufe (due diligence)
- Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschlüsse von Gesellschaftern
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Kapitalschnitt
- Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträge und Beherrschungsverträge, „EAV“)
- Konzernverrechnungsverträge, Konzernumlageverträge und Cash-Pooling
- Umwandlungen (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel etc.)
- Strategien zum Umgang mit Minderheitsgesellschaftern (Verwässerung ihrer Anteile, Squeeze-out und ähnliches)
- Effektive Durchsetzung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern
- Mitarbeiterbeteiligung (Aktienoptionsprogramme)
Unternehmensgründung
Die Gründung einer Gesellschaft bedarf vieler Überlegungen, angefangen bei der Frage, welche Gesellschaftsform für Ihre Unternehmung die Richtige ist. Hier sind wir Ihre Spezialisten und begleiten und beraten Sie bei Analyse und Konzeption, Vertragsgestaltung und Gesellschaftsstrukturierung. Aktiengesellschafts-Gründung und deren Börseneinführung oder die Gründung einer Personengesellschaft – es gibt viele Wege, ein Ziel anzustreben – unsere Mission ist es, den richtigen Weg mit Ihnen zu gehen.
Umwandlung oder Neustrukturierung
Im Laufe eines Geschäftsbetriebes stehen Sie vielleicht vor der Herausforderung, Ihre Gesellschaft neu strukturieren zu wollen. Sei es durch Aufnahme oder Ausschlüsse von Gesellschaftern, Zukäufe von Unternehmen oder Erschließung neuer Geschäftsfelder – eine gut durchdachte und konzipierte Neustrukturierung Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensgruppe schützt oftmals Ihre Unternehmensbereiche und Gesellschafter vor unangenehmen Überraschungen.
Haftungsfragen
Gerade bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften stellen sich für Gesellschafter wie auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte oft haftungsträchtige Probleme im Bereich der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung. Außerdem kann unter gewissen Umständen Gesellschafter einer haftungsbeschränkten Gesellschaft eine persönliche Haftung treffen. Auf diese und ähnliche Herausforderungen hat sich unser Team spezialisiert.
Existenzvernichtungshaftung
Zu einem besonderen Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei hat sich des Weiteren die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelte Gesellschafterhaftung aus sog. existenzvernichtendem Eingriff („Existenzvernichtungshaftung“) entwickelt (zuletzt BGH Urt. vom 16.07.2007, Az. II ZR 3/04). Danach kann die Gesellschafter einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (insbesondere GmbH und AG) eine unbeschränkte persönliche Haftung treffen, wenn sie Maßnahmen der Gesellschaft zulassen, die zu einer späteren Existenzvernichtung der Gesellschaft führen. Es ist daher geboten, einschneidende Maßnahmen der Gesellschaft, wie etwa die Veräußerung oder Abspaltung eines Betriebsteiles oder anderer wesentlicher Vermögensgegenstände oder die Auszahlung größerer Beträge an die Gesellschafter (auch im Rahmen ordentlicher www.jruc.de Gewinnausschüttungen!) daraufhin zu untersuchen, ob die Gefahr einer Existenzvernichtungshaftung gegeben ist. Hat eine solche Maßnahme in der Vergangenheit stattgefunden, so stellt sich die Frage, ob diese noch unschädlich gemacht werden kann. Sofern Gesellschafter bereits von einem Insolvenzverwalter aufgrund Existenzvernichtungshaftung persönlich in Anspruch genommen werden, stehen wir Gesellschaftern auch gerne im Rahmen der streitigen Auseinandersetzung zur Verfügung.
Fragen der Fortführung und Unternehmensübergabe
Sind Sie Unternehmer und stehen Sie vor der Nachfolgefrage? Soll Ihr Unternehmen übergeben werden? Sollen Grundprinzipien für alle Zukunft festgezurrt werden? Soll eine Familienstiftung eingerichtet werden? Fragen wie diese und die Begleitung des gesamten Übergabeprozesses als erster Ansprechpartner des Unternehmers ist ein hochindividuelles Dienstleistungsangebot unseres Spezialgebietes Gesellschaft, Umwandlung und Fortführung – fragen Sie uns nach Details. Im engen persönlichen Vertrauen. Hochkarätig in der Besetzung.
Jost · Roth · Collegen hilft Ihnen weiter.
Wir lieben es, komplexe Strukturen zu analysieren und krisensicher zu gestalten. Wir lieben es, Unternehmer heute und für die Zukunft – auch im Ruhestand – abzusichern und dazu beizutragen, das Lebenswerk zu erhalten. Wir lieben es, uns echten Herausforderungen des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensstrukturierung stellen zu dürfen. Es ist mehr als Rechtsberatung. Gesellschaftsrecht ist Mission. Unternehmensgestaltung ist Passion.



