Konzernumlageverträge
Der Konzernumlagevertrag wird oft auch als Umlagevertrag, Verwaltungsvertrag, Verwaltungsumlagevertrag oder Betriebskostenumlagevertrag bezeichnet. Gegenstand eines Konzernumlagevertrages sind Leistungen und Entgelt, die zwischen mehreren Gesellschaften wechselseitig erbracht werden. Typischerweise übernimmt in einem Unternehmensverband eine Gesellschaft allgemeine Aufgaben wie etwa Buchführung, Verwaltung, Personalentwicklung, Rechtsangelegenheiten, Werbung etc., während die übrigen Gesellschaften hierfür eine monatliche oder jährliche Umlage zu leisten haben. Dies ermöglicht eine Spezialisierung innerhalb des Konzerns, während der Aufbau von doppelten Strukturen vermieden wird. Innerhalb eines Konzerns gilt jedoch der Fremdvergleichsgrundsatz, wonach Leistungen zu marktähnlichen Preisen angeboten werden müssen.



