Kapitalherabsetzung
Eine Kapitalherabsetzung führt zur Verringerung des Grund- bzw. Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Dies geschieht in der Regel, in dem Gesellschafter bzw. Aktionäre aus den Rücklagen der Gesellschaft ausgezahlt werden oder durch den Rückkauf von Gesellschaftsanteilen durch die Gesellschaft. Dies kann jedoch auch in der Weise geschehen, dass das Stammkapital dem Unternehmensverlust angepasst wird und die Aktionäre daher den Verlust in Höhe der Kapitalherabsetzung mittragen. Bei einer GmbH kann dies durch das Herabsetzen der Einlage oder das Ausscheiden eines Gesellschafters passieren.
Dieser Beschluss benötigt, ähnlich wie bei einer Kapitalerhöhung, eine ¾ Mehrheit sowie die Eintragung in das Handelsregister. Ferner muss beachtet werden, dass das Mindestkapital (€ 25.000 bei einer GmbH, € 50.000 bei einer AG) nicht unterschritten werden darf. Eine Kapitalherabsetzung ist oftmals mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern verbunden.



