Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, die dazu dienen, das Eigenkapital eines Unternehmens zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente von Kapitalgesellschaften, insbesondere für die Aktiengesellschaften. Der wichtigste Fall ist daher auch die Emission neuer Aktien einer Aktiengesellschaft, die dann auf dem Markt angeboten werden, vgl. §§ 182 – 206 AktG. Weniger häufig ist der Fall anzutreffen, dass neue Beteiligungen an einer GmbH entstehen, da die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen aufgrund der schwierigeren Übertragbarkeit (notarielle Beurkundung) deutlich aufwendiger ist. Bei der GmbH kann dies dennoch in zwei Varianten stattfinden: durch Ausgabe neuer Anteile oder durch Erhöhung der Nennbeträge der vorhandenen Beteiligungen, wobei erstere Variante dem Eintritt eines neuen Gesellschafters dient.
Der Beschluss über eine Kapitalerhöhung bedarf einer ¾ Mehrheit sowohl bei der GmbH wie bei einer AG. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, der in das Handelsregister eintragungspflichtig ist und erst mit dieser Eintragung wirksam wird. Diese hohe Hürde ist angemessen, denn eine Kapitalerhöhung führt nicht nur frisches Kapital zu, sondern führt zu einer Reduzierung des prozentualen Gewichtes jedes einzelnen Anteilsinhabers (sog. Verwässerung). Um diesen Effekt auszubalancieren, kann eine Aktiengesellschaft ihren Aktionären ein Bezugsrecht für Altaktionäre einräumen, damit diese vorrangig die neuen Aktien erwerben können und so ihren Stand halten können. Ob Altaktionäre jedoch auf ein solches Angebot eingehen, hängt wie auch beim Erwerb von Aktien allgemein von der Gewinnerwartung der Gesellschaft ab.



