due diligence
Mit einer sog. „due diligence", wörtlich übersetzt die „gebotene Sorgfalt", wird ein Prozess zur Bewertung, in der Regel eines Unternehmens, bezeichnet. Der deutsche Rechtsverkehr kennt hierzu den vergleichbaren Begriff der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt", vgl. § 276 Abs. 2 BGB. Dieser Bewertungsprozess richtet sich nach Kriterien, die im Vorhinein festgelegt werden um eine belastbare Entscheidungsgrundlage beispielsweise für einen Kauf, eine Beteiligung oder ein joint-venture mit dieser Gesellschaft zu erhalten, die der gebotenen Sorgfalt eines Kaufmanns entspricht.
Der Bewertungsprozess der „due diligence" dient dazu, Stärken, Schwächen und vor allem Risiken eines Unternehmens auszumachen und zu bewerten. Die due diligence kann je nach Ausrichtung des Unternehmens und des beabsichtigten Schritts verschiedene Schwerpunkte haben, z.B. rechtlich (Fokus auf laufende Verträge und Haftungsfragen), wirtschaftlich (Fokus auf Gewinnchancen im Vergleich zum Kaufpreis), ökologisch (Fokus auf ökologische Risiken bzw. Bewertung der Eingriffe im Vergleich zu Ausgleichsmaßnahmen), technisch - wissenschaftlich (Analyse des Know-hows der Belegschaft und des Wertes von Patenten und Geschmacksmuster) bis hin zu sehr bestimmten Analysen wie z.B. die Konformität eines Geschäftsmodells mit der islamischen Scharia. Die Prüfung kann auch mehrere Schwerpunkte umfassen. Es ist üblich, zumindest die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte genau zu prüfen.
Dazu stellt das zu prüfende Unternehmen die entsprechenden Informationen (Daten) zur Verfügung und lässt eine Prüfung durch den Interessenten zu.
Das Ergebnis der „due diligence" dient als nachprüfbare Entscheidungsgrundlage und liefert dem Entscheidungsträger die Informationen, um eine Prognose über die zukünftige Entwicklung und die Erreichbarkeit eigener Ziele abzugeben. Erweist sich daher im Nachhinein der Kauf nach den selbst gewählten Hauptkriterien als Fehler, so kann sich der Entscheidungsträger mit Hinweis auf die „due diligence" notfalls von seiner Haftung exkulpieren, da er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten hat.



