Cash-Pooling

Hinter dem englischen Begriff „cash pooling" (=Liquiditätsbündelung) wird eine Vereinbarung zwischen Konzerngesellschaften verstanden, wonach eine zentrale Instanz, in der Regel die Obergesellschaft oder Muttergesellschaft, dafür Sorge trägt, dass innerhalb eines Konzerns ein Liquiditätsausgleich vorgenommen wird. Eine Liquiditätsbündelung ist daher auch ein Unterfall des Konzernumlagevertrages. So können Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften abgeführt werden während Liquiditätsengpässe anderer Gesellschaften mit Krediten begegnet werden können. Diese Kredite unterliegen jedoch strengen Anforderungen: zunächst müssen sie mit marktähnlichen Zinsen verzinst werden (sog. Fremdvergleichsgrundsatz) und das verliehene Kapital muss tatsächlich der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung stehen (jederzeit fällig). Die Liquiditätsbündelung ist nach Inkrafttreten des MoMiG in § 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG aufgenommen und somit gebilligt worden. Da die Liquiditätsbündelung international mitunter sehr unterschiedlich bewertet wird, empfiehlt es sich, auf größtmögliche Transparenz zu setzen. Die Verträge müssen klar formuliert, laufend angepasst und einem Fremdvergleich standhalten können, um anerkannt zu werden. Die Vorteile liegen in einer Zinsoptimierung aufgrund der konzerninternen Kreditvergabe und einer verbesserten Übersicht über die Finanzlage eines Konzerns.