Unsere Philosophie

Mission. Team. Erfolg.

Höchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, ist eine Herausforderung. Wir haben sie angenommen. Juristische Tätigkeit wird immer komplexer und ist zugleich in immer mehr Vorgänge des modernen Wirtschaftslebens eng verzahnt. Niemand braucht den Streit oder das sprichwörtlich in den Brunnen gefallene Kind. Wir wollen schneller sein, vorsorgen, damit es keines Heilens bedarf.

Jost · Roth · Collegen verwirklicht den Anspruch, höchste Qualitätsansprüche anwaltlicher Dienstleistung zu erfüllen. Was auch immer möglich ist, um noch mehr Qualität zu liefern – wir werden es unternehmen. Eine exzellente Ausbildung, ein unzertrennlicher Teamgeist, Durchsetzungswillen und Biss sind unsere Stärken.

Jost Roth Collegen vertritt Arbeitnehmer der Drogeriekette Schlecker im Kampf um ihren Arbeitsplatz

Jost Roth Collegen vertreten Arbeitnehmer der Drogeriekette Schlecker im Kampf um ihren Arbeitsplatz. Schlecker scheint seit einiger Zeit systematisch Mitarbeiter zu kündigen und teilweise danach durch Neueinstellungen zu ersetzen. Eine solche Praxis gibt den von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmern berechtigte Hoffnung auf einen Wiedereinstellungsanspruch oder zumindest eine ordentliche Abfindung. Betroffene Arbeitnehmer sollte unbedingt von ihren Rechten Gebrauch machen!

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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - Strafe trotz Selbstanzeige

Derzeit können sich Steuerberater und Rechtsanwälte kaum vor Anfragen retten, was denn im Fall von Steuerhinterziehung mit einer Selbstanzeige bei den zuständigen Steuerbehörden zu machen sei. Dazu erklärt der Frankfurter Steuerrechtsanwalt Dr. Jan Roth von der Kanzlei „Jost Roth Collegen“: “Eine Selbstanzeige bedeutet in jedem Fall, dass dem Finanzamt die entgangene Steuer nachträglich erstattet werden muss, sie kann aber, wenn sie richtig gemacht ist, vor der strafrechtlichen Verfolgung schützen“.

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Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen

Jost · Roth · Collegen vertritt inzwischen mehr als 200 Betriebsrentner der YMOS AG in Obertshausen, die Anfang 2008 beschlossen hatte, ihren Betriebsrentnern keine Betriebsrente mehr zahlen zu wollen, obwohl diese unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrente erworben haben.

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